
Mietzinsherabsetzung
Basiert Ihr Mietzins auf einem höheren Referenzzinssatz als dem zurzeit aktuellen Referenzzinssatz (2.25%)? Dann haben Sie allenfalls Anspruch auf eine Senkung Ihres Nettomietzinses.
Gerne prüft unsere Anwaltskanzlei, ob und in welcher Höhe ein Senkungsanspruch besteht und hilft Ihnen dabei, diesen – falls vorhanden – gegenüber der Vermieterschaft durchzusetzen.