
Kündigung
Wurde Ihnen Ihre Wohnung oder Ihre Geschäftsräumlichkeiten gekündigt?
Nun gilt es, rasch zu handeln. Sie können die Kündigung anfechten und/oder eine Erstreckung des Mietverhältnisses beantragen. Auch nach erfolgter Anfechtung der Kündigung gibt es bezüglich Verfahren vor der Schlichtungsbehörde bzw. dem Mietgericht einige wichtige Punkte zu beachten.
Gerne zeigt Ihnen unsere Anwaltskanzlei das richtige Vorgehen bei einer Kündigung auf und begleitet Sie an eine allfällige Schlichtungsverhandlung bzw. Verhandlung vor dem Mietgericht.